Fachausschüsse der Landgemeinde Stadt Bleicherode

Bildung und Zusammensetzung der Fachausschüsse der Landgemeinde Stadt Bleicherode

Gemäß der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung der Landgemeinde Stadt Bleicherode sind folgende Fachausschüsse zu bilden:

  1. Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
  2. Bau-, Wirtschafts-, Verkehrs- und Sicherheitsausschuss
  3. Sozialausschuss
  4. Umweltausschuss
  5. Kultur-, Freizeit- und Tourismusausschuss

Gemäß § 6 des Vertrages über den Zusammenschluss zu einer Landgemeinde wurde vereinbart, dass die gesetzlich festgelegte Zahl der Gemeinderatsmitglieder für die Dauer einer Legislaturperiode um 10 Plätze erweitert wird. Aufgrund dieser Regelung empfiehlt die Verwaltung, dass die gesetzlich festgelegte Anzahl der Fachausschussmitglieder (6 Mitglieder, § 6 Abs. 1 ThürKO) analog um 2 Sitze je Fachausschuss erweitert wird. Gemäß dieser Erweiterung ergibt sich für die Fraktionen des Gemeinderates die komfortable Situation, dass alle Wählergruppen Anspruch auf mindestens einen Sitz in den jeweiligen Fachausschüssen haben.

Berechnungsgrundlage zur Verteilung der Sitze: § 10 Abs. 1 Hauptsatzung der Landgemeinde Stadt Bleicherode

Um allen Fraktionen die Möglichkeit zu geben aktiv an der Besetzung der Fachausschüsse mitwirken zu können, wurden folgende Wählergruppen zu einem Wahlvorschlag zusammengefasst:
Einer dieser vier gewählten Ratsmitglieder aus den folgenden drei Wählergruppen kann somit je Ausschuss einen Sitz besetzen.

  1. FFW Wipperdorf/Freie Wähler
  2. Freundeskreis der CDU
  3. Sportverein SV Rot-Weiß Kraja

 

Die aktuelle Zusammensetzung des Ausschüsse finden Sie unter diesem Link