Wichtiger Hinweis der Meldestelle

Das Bundesmeldegesetz (BMG) räumt die Möglichkeit ein, in den unten genannten Fällen der Übermittlung von persönlichen Daten ohne Angabe von Gründen zu widersprechen.

Wenn Sie von diesem Recht Gebrauch machen möchten, beachten Sie bitte nachstehende Hinweise:

- Der Widerspruch ist im nachstehenden Vordruck durch anzukreuzen der entsprechenden Felder einzulegen und zu unterschreiben.

- Der ausgefüllte Vordruck kann an die Meldestelle der Stadtverwaltung Bleicherode übersandt bzw. bei dieser abgegeben werden.

- Die Vervielfältigung dieses Vordruckes ist möglich, er steht gleichfalls in der Meldestelle zur Verfügung.

- Widersprüche, die bereits in den letzten Jahren bei der Meldestelle abgegeben wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

 

Frank Rostek
Bürgermeister
Stadt Bleicherode

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