Aufruf zur Schöffenwahl für die Wahlperiode 2024 bis 2028

Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt. Die Amtszeit der zurzeit amtierenden Schöffen und Jugendschöffen endet mit Ablauf des Jahres 2023. Deshalb sind Neuwahlen erforderlich.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Landgemeinde Stadt Bleicherode einschließlich der dazugehörigen Ortschaften wohnen. Grundsätzlich kann jeder Deutsche im Alter zwischen 25 und 70 Jahren Schöffe werden.

Eine besondere Qualifikation wird nicht vorausgesetzt. Die Mitwirkung juristischer Laien an der Rechtsprechung ist gerade deshalb gewollt, weil ihre Lebens- und Berufserfahrung, ihr vernünftiges Urteilsvermögen, ihre Menschenkenntnis und ihre Bewertungen in die Entscheidungen der Gerichte eingebracht werden sollen.

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in der Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete) sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von Ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung.

Alle Bürgerinnen und Bürger unserer Landgemeinde und ihrer Ortschaften, die sich für ein Ehrenamt als Schöffe engagieren möchten, werden hiermit aufgerufen, sich in der Stadt Bleicherode bei Frau Körber, Hauptstraße 43/44, Standesamt, Tel. 036338/35331 zu melden.

Der Landgemeinderat wird in einer seiner nächsten öffentlichen Sitzung, deren Termin rechtzeitig ortsüblich bekannt gegeben wird, über die Aufnahme der Bewerber in die Vorschlagsliste beschließen.

gez. Rostek
Bürgermeister

 

nähere Informationen finden Sie hier: Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz

 

weitere Informationen erhalten Sie unter www.schoeffenwahl2023.de

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