Aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform 2025
Gemäß § 266 Abs. 4 Bewertungsgesetz (BewG) sind alle Einheitswertbescheide, Grundsteuermessbescheide sowie Grundsteuerbescheide, die vor dem 01.01.2025 erlassen wurden, kraft Gesetzes zum 31.12.2024 mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben.
Ab 2025 erhält jeder Grundstückseigentümer der Landgemeinde Stadt Bleicherode sowie der beauftragenden Gemeinden Großlohra, Kehmstedt, Kleinfurra, Lipprechterode und Niedergebra einen neuen Grundsteuerbescheid. Diese können nicht in dem bisher gewohnten Zeitfenster versandt werden; der Versand ist bis zum Ende des ersten Quartals 2025 vorgesehen.
Wir bitten Folgendes zu beachten:
- An die Stadtkasse erteilte SEPA-Lastschriftmandate zum Einzug der Steuern behalten ihre Gültigkeit (geänderte Zahlungsmodalitäten entsprechend neuem Bescheid 2025).
- Steuerpflichtige, die bisher kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, entnehmen bitte die geänderten Zahlungsmodalitäten (Steuerhöhe, Fälligkeiten, Bankverbindung) dem neuen Bescheid 2025.
- Alle Steuerpflichtigen werden gebeten, keine Einzelüberweisungen oder Daueraufträge für die Grundsteuer zu tätigen, solange kein neuer Grundsteuerbescheid 2025vorliegt. Der neue Bescheid ist abzuwarten, um die korrekten Zahlungsinformationen und Beträge zu verwenden.
gez. Rostek
Bürgermeister